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Vertragsrecht
Pacta sunt servanda, zu deutsch: "Verträge sind einzuhalten". Dieser Grundsatz macht deutlich, wie verbindlich Verträge heutzutage sind und wie wichtig eine genaue Kenntnis der Materie ist. Im besten Falle wird schon vor der Unterzeichnung eine Überprüfung des Vertrages veranlasst, aber auch im Nachhinein können Klauseln geändert oder der Vertrag für nichtig erklärt werden. Ein lupenreiner, nicht anfechtbarer und rechtswirksamer Vertrag braucht deshalb Zeit, um nach allen Seiten völlig abgesichert zu sein. Eine anwaltliche Beratung kann hier schon im Vorhinein ansetzen und späteren Problemen mit den Vertragspartnern vorbeugen. Sind Sie bereits in einen Vertrag eingetreten und nun völlig unzufrieden? Zuerst kommt es auf die VertragsART an, in die Sie als Vertragspartner eingestiegen sind: Hier unterscheidet man zum Beispiel zwischen Fernabsatz- und Versicherungsverträgen, Haustürgeschäften, Verbraucherdarlehensverträgen, Teilzahlungsgeschäften, Ratenlieferungsverträgen, Dauerschuldverhältnissen oder Kaufverträgen. Die Liste möglicher Vertragsarten ist lang, denn generell besteht durch die Vertragsfreiheit die Möglichkeit eines völlig formfreien Vertrages. Die Bindung an den Vertrag hängt wiederrum von mehreren Faktoren ab:
Die Möglichkeiten für eine Vertragslösung können oft sehr begrenzt sein, doch auch eine Vertragsänderung kann in Betracht gezogen werden. Wiederum heißt das Motto: "Je früher, desto besser". Denn je länger Sie Ihre Verträge "ruhen" lassen, desto schwieriger wird eine Vertraganfechtung werden. Bei arglistiger Täuschung beträgt die Anfechtungsfrist zum Beispiel ein Jahr.
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