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Patientenrechte
Arztrechte
Nicht nur Patienten, ebenso Ärzte können in dem riesigen Wust von Reglementierungen und Gesetzen zum Thema Arzthaftung kaum noch den Überblick behalten. Auch in diesem Fall stehe ich Ihnen beratend zur Seite. Aufgrund der fachlich bedingten Unterlegenheit der Patienten hat der Bundesgerichtshof den Ärzten immer weitergehende Aufklärungspflichten auferlegt. Medizinrecht allgemeinDie vollständige Erfüllung der vielen "Arzt"- und "Patientenpflichten" ist praktisch kaum noch zu bewältigen und räumt dem Patienten zugleich zunehmende Beweiserleichterungen hinsichtlich eines behaupteten Behandlungsfehlers ein. Auch die Abgrenzung zwischen einfachem und grobem Kunstfehler ist regelmäßig ein Problem. Und was ist mit dem Kausalzusammenhang des behaupteten Gesundheitsschadens? Schließlich kann es - aus ärztlicher Sicht - zu Unterbrechungen oder Überlagerungen dieses Kausalzusammenhangs kommen. Beispielsweise könnten nachbehandelnden Ärzten weitere Kunstfehler unterlaufen sein, die erst im Zusammenhang mit der fehlerhaften Erstbehandlung oder auch allein den Schaden haben eintreten lassen. Andererseits werden - obwohl die ärztliche Tätigkeit kein Gewerbe ist - Begriffe wie das „Unternehmen Arzt“ zunehmen wichtig. Fragen Sie sich - als Patient - einmal selbst: Fühlen Sie sich als Patient oder als Kunde? Auf die Rolle des medizinisch individuell und gut behandelten Menschen haben Sie ein Recht - lassen Sie sich das nicht nehmen! Ob bei Fragen zu einfachen oder groben Kunstfehlern, zur ärztlichen Aufklärungspflicht oder zur Kausalität des erlittenen Gesundheitsschadens - Ich verhelfe Ihnen zu einem fairen „Ausgleich“ Ihres Schadens. Ich kenne beide rechtliche Seiten und kann Ihnen sowohl in Sachen "Patientenrechte" als auch in Bezug auf das Arzthaftungsrecht zur Seite stehen.
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