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Arbeitnehmerrecht
Aber ebenso für Arbeitgeber existieren Rechtsfallen: Arbeitgeberrecht
Arbeitsrecht allgemeinDas Arbeitsrecht regelt das Beschäftigungsverhältnis des abhängig Tätigen zu seinem Arbeitgeber. Vor allem die schwer überschaubare, sehr komplizierte Rechtsmaterie bereitet vielen Betroffenen Kopfzerbrechen. Denn das Arbeitsrecht ist heutzutage größtenteils dem Zivilrecht - genauer dem besonderen Schuldrecht - zuzuordnen, enthält aber auch zahlreiche öffentlich-rechtliche Normen. Notwendig ist deshalb eine eigenständige Regelung der Materie neben dem allgemeinen Vertragsrecht. Der Arbeitgeber besitzt regelmäßig eine deutlich stärkere Verhandlungsposition, der Arbeitnehmer hingegen begibt sich durch den Arbeitsvertrag in eine soziale Abhängigkeit, so dass die grundsätzlich bestehende Vertragsfreiheit, die Privatautonomie, stark zum Schutze des Arbeitnehmers eingeschränkt werden muss. Eine komplizierte Materie; Deshalb berate und vertrete ich Sie, ob Arbeitgeber- oder nehmer, in allen arbeitsrechtlichen Fragen.
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